Stand: August 2025
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Volkswagen AG, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg (nachfolgend
"Veranstalter"). Die Durchführung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Martin Rütter Promotion, Mainzer Str. 124, 53179 Bonn, von Martin Rütter, der als Kooperationspartner das Gewinnspiel durchführt und die Kommunikation auf den eigenen Social-Media-Plattformen übernimmt. Die rechtliche Verantwortung für das Gewinnspiel liegt ausschließlich beim Veranstalter.
2. Teilnahmezeitraum und Ablauf
Das Gewinnspiel startet am 1. August 2025 und endet am 31. August 2026. Es handelt sich um eine fortlaufende Mitmachaktion in Form von monatlichen Challenges unter dem Namen „Volkswagen und Martin Rütter Hundechallenge".
2.1 Ablauf der monatlichen Challenges
Insgesamt werden dreizehn thematisch unterschiedliche Aufgaben ("Challenges") gestellt. Jede Challenge beginnt am ersten Tag des Monats und endet am letzten Tag des Monats (deutscher Zeit). Die genauen Challenge-Themen werden jeweils auf den Social-Media-Kanälen von Martin Rütter sowie Volkswagen bekannt gegeben.
2.2 Teilnahmemechanik
Zu Beginn eines jeden Monats ruft Martin Rütter über Instagram und Facebook dazu auf, einem Hund oder einer Katze einen bestimmten Trick beizubringen. Zu jeder Challenge wird eine Video-Trainingsanleitung zur Verfügung gestellt, die über die genannten Kanäle abrufbar ist.
Die Teilnahme erfolgt durch das Veröffentlichen eines Videos, das den gelernten Trick zeigt, auf Instagram oder Facebook unter Verwendung des Hashtags #VWHundechallenge mit fortlaufender Nummerierung (01-13 für die aufeinanderfolgenden Monate (Beispiel #VWHundechallenge01, … #VWHundechallenge04). Nur öffentlich einsehbare Beiträge mit diesem Hashtag gelten als gültige Teilnahme.
2.3 Auswahlkriterien
Bei der Beurteilung der eingereichten Videos werden folgende Kriterien berücksichtigt:
- Einhaltung der Tierschutzrichtlinien (siehe Punkt 12)
- Verwendung des korrekten Hashtag-Kommentars unter dem Trainingsvideo des jeweiligen Monats
- Technische Qualität des Videos (Bild und Ton müssen klar erkennbar sein)
- Das Video darf keine versteckte Werbung enthalten
Der Veranstalter behält sich vor, Videos, die nicht den inhaltlichen Vorgaben der jeweiligen Challenge
entsprechen oder gegen die Tierschutzrichtlinien verstoßen, vom Gewinnspiel auszuschließen. Es besteht kein Anspruch auf Berücksichtigung eines eingereichten Videos.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich vollständig geschäftsfähige natürliche Personen ab 18 Jahren mit dauerhaftem Wohnsitz und Aufenthaltsberechtigung in Deutschland. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmeberechtigung zu überprüfen und entsprechende Nachweise anzufordern.
Jeder Teilnehmer darf pro Challenge nur einmal teilnehmen. Eine Teilnahme an mehreren monatlichen Challenges ist aber ausdrücklich erlaubt.
Von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen sind alle Mitarbeitenden der Volkswagen AG und der Unternehmen von Martin Rütter sowie deren Angehörige und alle Personen, die direkt oder indirekt mit der Konzeption, Organisation und Durchführung des Gewinnspiels betraut sind. Eine Teilnahme über Dritte ist ebenfalls ausgeschlossen.
4. Gewinne
4.1 Monatliche Gewinne
Die Martin Rütter Promotion bewertet unter Berücksichtigung der unter Punkt 12 genannten Tierschutzrichtlinien die unter dem Hashtag #VWHundechallenge (01, 02, …) veröffentlichten Beiträge der Teilnehmenden.Innerhalb der getroffenen Auswahl entscheidet das Zufallsprinzip über die Gewinnerin oder den Gewinner einer Monats-Challenge. Die Veröffentlichungen und Aktivitäten der Gewinnerinnen oder der Gewinner auf Social-Media Plattformen werden gemäß den Ethik & Diversity-Grundsätzen der Volkswagen AG geprüft. Der monatliche Gewinn beinhaltet die kostenlose Nutzung eines ID.7 Tourer für 14 Tage, je nach Fahrzeugverfügbarkeit beim Veranstalter. Der Gewinn ist innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Gewinners oder der Gewinnerin in Anspruch zu nehmen. Andernfalls verfällt der Gewinnanspruch.
Die Anlieferung und Abholung des Fahrzeugs erfolgt bei der Gewinnerin oder dem Gewinner. Für die Nutzung des Fahrzeugs wird keine Kaution erhoben, jedoch ist die Unterzeichnung eines Leihvertrages notwendig und ein gültiger Führerschein ist von der Gewinnerin oder dem Gewinner vorzulegen.
4.2 Jahreshauptgewinn
Am Ende der dreizehnmonatigen Laufzeit wird zusätzlich unter allen Teilnehmenden des gesamten
Gewinnspielzeitraums ein Jahreshauptgewinn verlost: ein Volkswagen ID.4 Pro 4MOTION. Auch hier ist der Veranstalter aufgrund der eigenen Ethik & Diversity-Grundsätze angehalten, die Aktivitäten der potenziellen Gewinnerin oder des potenziellen Gewinners auf Social-Media-Plattformen zu prüfen, bevor der Gewinn vergeben werden darf. Eine Zulassung des Fahrzeugs ist nicht im Gewinn enthalten. Steuern für die Nutzung und Versicherungen für den Hauptgewinn sind von der Gewinnerin oder dem Gewinner zu tragen. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils übernimmt Volkswagen.
4.3 Allgemeine Bestimmungen zu Gewinnen
Die Gewinne sind nicht übertragbar und können nicht in bar ausgezahlt oder gegen andere Sachpreise getauscht werden. Die Inanspruchnahme der monatlichen Gewinne muss innerhalb von drei Monaten nach Gewinnbenachrichtigung erfolgen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
5. Gewinnbenachrichtigung und Anspruch
Die Ermittlung der Gewinnerin oder des Gewinners erfolgt jeweils innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf einer Monats-Challenge bzw. nach Abschluss des Gewinnspielzeitraums für den Hauptgewinn. Die Gewinner werden über eine Direktnachricht auf der jeweiligen Plattform (Instagram oder Facebook) kontaktiert und aufgefordert, dem Veranstalter die zur Gewinnabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) innerhalb von sieben Tagen mitzuteilen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder ist die Gewinnerin oder der Gewinner über die Plattform nicht erreichbar, verfällt der Gewinnanspruch und es wird eine neue Gewinnerin oder ein neuer Gewinner ermittelt. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen zur Kontaktaufnahme anzustellen.
Die Namen der monatlichen Gewinner werden nach erfolgreichem Kontakt und mit deren Einverständnis auf den offiziellen Social-Media-Kanälen von Volkswagen und Martin Rütter bekannt gegeben.
6. Rechteeinräumung
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel durch Veröffentlichung eines Challenge-Videos unter dem Hashtag #VWHundechallenge (01, 02, …) räumen die Teilnehmenden dem Veranstalter und der Martin Rütter Promotion, Bonn, das einfache, räumlich und zeitlich unbegrenzte, unentgeltliche Recht ein, die eingereichten Texte, Fotos, Ton- oder Filmaufnahmen im Rahmen des Gewinnspiels für Posts und zu dessen Bewerbung zu nutzen. Dies umfasst insbesondere das Recht:
a) zur öffentlichen Zugänglichmachung auf den Social-Media-Kanälen von Martin Rütter und der
Volkswagen AG,
b) zur Bearbeitung, insbesondere für Zusammenschnitte und Best-of-Clips,
c) zur Vervielfältigung und Verbreitung in allen bekannten Medien zu redaktionellen und werblichen Zwecken im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel.
Die Teilnehmenden versichern, über alle Rechte an dem eingereichten Video zu verfügen, insbesondere dass das Video frei von Rechten Dritter ist und bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Die Teilnehmenden stellen den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung resultieren.
Diese Rechteeinräumung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist per E-Mail an hundechallenge@martinruetter.comzu richten. Im Falle eines Widerrufs wird das betreffende Video ab dem Zeitpunkt des Widerrufs nicht mehr auf den Kanälen des Veranstalters genutzt. Bereits erfolgte Nutzungen bleiben von einem Widerruf unberührt.
7. Rücktritt von der Teilnahme
Die Teilnehmenden können jederzeit von der Teilnahme am Gewinnspiel zurücktreten, indem sie eine E-Mail an hundechallenge@martinruetter.commit dem Betreff "Rücktritt Hundechallenge" senden. Mit dem Rücktritt werden alle eingereichten Videos von der weiteren Nutzung ausgeschlossen und die Teilnehmenden aus allen zukünftigen Verlosungen im Rahmen dieses Gewinnspiels entfernt.
Ein Rücktritt hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit bereits gewonnener monatlicher Preise. Auf den
potenziellen Gewinn des Jahreshauptpreises wird bei einem Rücktritt verzichtet.
8. Ausschluss vom Gewinnspiel
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmende ohne Angabe von Gründen vom Gewinnspiel auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Solche Gründe sind insbesondere:
a) Verstöße gegen diese Teilnahmebedingungen, b) Manipulationsversuche oder die Verwendung
unerlaubter Hilfsmittel, c) falsche Angaben zur Person, d) Verstöße gegen geltende Gesetze, insbesondere gegen das Tierschutzgesetz, e) Einreichung von Videos, die unangemessene Inhalte enthalten, wie etwa Gewaltverherrlichung, diskriminierende oder beleidigende Äußerungen oder sonstige rechtswidrige Inhalte.
Ein nachträglicher Ausschluss ist möglich. In diesem Fall können bereits zuerkannte Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
9. Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten, geschieht ausschließlich im Rahmen der Datenschutzerklärung.
Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram oder Facebook und wird in keiner Weise von diesen Plattformen gesponsert, unterstützt oder organisiert. Die Teilnehmenden stellen Instagram und Facebook von sämtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel vollständig frei.
Sämtliche Informationen werden ausschließlich vom Veranstalter, der Volkswagen AG oder der Martin Rütter Promotion und nicht von Instagram oder Facebook bereitgestellt. Ansprechpartner und alleiniger Verantwortlicher sind ausschließlich die Volkswagen AG und die Martin Rütter Promotion. Fragen, Kommentare oder Beschwerden sind direkt an die Volkswagen AG oder die Martin Rütter Promotion zu richten und nicht an Instagram oder Facebook.
11. Vorzeitige Beendigung oder Änderung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu ändern, anzupassen oder vorzeitig zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aus technischen, rechtlichen oder sonstigen wichtigen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Den Teilnehmenden stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen den Veranstalter zu.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12. Tierschutz und ethische Grundsätze
Der Umgang mit den teilnehmenden Hunden oder Katzen muss stets artgerecht und in Übereinstimmung mit dem Tierschutzgesetz erfolgen. Fotos und oder Videos, die Anzeichen von Zwang, Gewalt oder tierschutzwidrigem Verhalten zeigen, werden umgehend vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Die Challenges sind so konzipiert, dass sie von jedem Tier ohne übermäßigen Stress oder Zwang erlernt werden können. Die Teilnehmenden verpflichten sich, die individuellen Bedürfnisse und Grenzen der Tiere zu respektieren und bei der Teilnahme zu berücksichtigen.
12.1 Tierschutzrichtlinien
Folgende Richtlinien sind bei der Erstellung der Videos unbedingt zu beachten:
- Es dürfen keine Hilfsmittel verwendet werden, die dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen können
- Das Tier darf keinem übermäßigen Stress ausgesetzt werden
- Training und Videoaufnahme müssen in einer sicheren Umgebung stattfinden
- Ausreichende Pausen und Belohnungen für das Tier sind zu gewährleisten
- Das Training muss unter Berücksichtigung der körperlichen Konstitution und des Alters des Tieres erfolgen
- Bei erkennbaren Anzeichen von Unwohlsein oder Stress beim Tier ist das Training sofort zu unterbrechen
Ein Verstoß gegen diese Richtlinien führt zum sofortigen Ausschluss vom Gewinnspiel.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Diese Teilnahmebedingungen können auf der Website Herzlich willkommen zur Volkswagen und Martin Rütter Hundechallenge! eingesehen und heruntergeladen werden.
Volkswagen AG, Wolfsburg, August 2025