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Beschäftigte der Volkswagen AG können an bis zu vier Arbeitstagen pro Woche mobil arbeiten und diese Arbeitstage innerhalb eines Kalendermonats flexibel verteilen. Das regelt die neue Betriebsvereinbarung der Volkswagen AG, auf die sich Unternehmen und Gesamtbetriebsrat verständigt haben. Sie entwickelt die seit 2016 bestehende betriebliche Vereinbarung zur ‚Mobilen Arbeit‘ weiter und wird diese ablösen, sobald es das Infektionsgeschehen erlaubt. Die neue Vereinbarung ergänzt das vielfältige Angebot an mitarbeiterorientierten, flexiblen Arbeitsmodellen des Unternehmens.

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Alexandra Bakir
Alexandra Bakir
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Heiko Lossie
Heiko Lossie
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