- Abschlussbericht stellt fest, dass Volkswagen seinen Verpflichtungen nachgekommen ist
Auditierung von Volkswagen im Rahmen des Third Partial Consent Decrees mit den US-Behörden abgeschlossen
Heute veröffentlicht die Volkswagen AG den dritten und letzten Jahresbericht von Larry D. Thompson aus seiner dreijährigen Tätigkeit als unabhängiger Compliance Auditor. Der Bericht enthält keine neuen Verfehlungen und stellt fest, dass Volkswagen seinen Verpflichtungen aus den zivilrechtlichen Vergleichsvereinbarungen (Third Partial Consent Decrees) mit dem US-Justizministerium, (Department of Justice, DOJ) und dem kalifornischen Generalstaatsanwalt nachgekommen ist.
Hiltrud D. Werner, Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG für Integrität und Recht, betonte: „Wir sind stolz auf die Fortschritte, die wir bei der Verbesserung unserer internen Compliance-, Berichts- und Monitoringfunktionen erzielt haben. Wir möchten uns bei Larry D. Thompson und seinem Team bedanken, die uns durch den Audit begleitet und uns dabei unterstützt haben, unseren Vereinbarungen mit den amerikanischen Behörden aus den Third Partial Consent Decrees gerecht zu werden.“
Die Ergebnisse des ersten und zweiten Zwischenberichts werden mit denen aus dem dritten Jahr zusammengefasst und decken daher den gesamten dreijährigen Zeitraum des Compliance Audits ab.
Thompson fungiert auch als unabhängiger Compliance-Monitor gemäß den Bestimmungen der Vereinbarungen von Volkswagen mit dem DOJ aus dem Jahr 2017. Vorbehaltlich der endgültigen Zertifizierung durch Thompson wird das Monitorship bis September 2020 fortgesetzt.
Der Report umfasste eine Auditierung der Volkswagen AG, der Audi AG, der Volkswagen Group of America und von Volkswagen Chattanooga. Der Abschlussbericht von Thompson ist gemäß den Third Partial Consent Decrees sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache unter https://www.vwcourtsettlement.com/en/published-reports/ verfügbar.
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